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Jugendvollversammlung des DJB in Nürnberg

Bereits am 26. Mai 2018 trafen sich die Jugendleitungen der Landesverbände zur Jugendvollversammlung in Nürnberg. Neben den Jugendleitungen nahmen nach Angaben des DJB auch einige Präsidenten der Landesverbände in Vertretung teil. Schwach besucht war dagegen der parallel stattfindende DJB-Jugendsprechertag. Lediglich 5 Landesverbände waren vertreten.  Auf der Jugendvollversammlung wurden einige Bestimmungen in Wettkampf- und Jugendordnungen verabschiedet. Diese werden auf der DJB-Mitgliederversammlung zur Vorlage gebracht und müssen dort bestätigt werden. So soll bei allen Bundessichtungsturnieren, Ranglistenturnieren der U21 sowie den Deutschen Einzelmeisterschaften der U18 und U21 eine Waage am Vorabend und eine Kontrollwaage am Wettkampftag ermöglicht werden. Zudem sprach sich eine Mehrheit gegen die relativ neue Regelung des Sankaku-Verbotes aus. Hiermit sollen künftig Sankaku-Techniken wieder in allen Altersklassen erlaubt werden. Den Vorschlägen aus dem Kampfrichterwesen zur Bestrafung in der Jugend wurde dagegen entsprochen. Hier werden Technische Vergehen zunächst ermahnt und beim zweiten Mal bestraft, taktische Vergehen hingegen ziehen eine direkte Shido-Bestrafung nach sich. Tani-otoshi und artverwandte Kontertechniken sollen künftig als technische Vergehen bestraft werden. Bei den Deutschen Vereinsmeisterschaften der Jugend (landläufig Deutscher Jugendpokal) sollen Kampfgemeinschaften möglich werden. Außerdem sprach sich die Jugendvollversammlung mehrheitlich für einen Passus in der Jugendordnung gegen sexualisierte und anderweitige Gewalt aus.  Vorbehaltlich der Bestätigung durch die DJB-Mitgliederversammlung treten die Neuerungen zum 1. Januar 2019 in Kraft.

Quelle: https://www.judobund.de/aktuelles/detail/djb-jugendvollversammlung-am-26052018-in-nuernberg-3037/

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