Datenschutzerklärung aktualisiert
Folgende Bestimmungen wurden verändert (kursiv):
„II. Cookies
„XII. YouTube-Kanal: Judo-im-Pott.de
Folgende Bestimmungen wurden hinzugefügt:
„XV. Forschung und Lehre
Dieser Abschnitt deckt einen Bereich zwischen vollständig öffentlich und vollständig privaten Veranstaltungen, zu welchen auch geschlossene Vereinsveranstaltungen gehören, ab. Im Bereich der Lehre und Forschung, hierzu zählen wissenschaftliche Beiträge von Judo-im-Pott.de sowie Berichte von universitären Veranstaltungen, gelten folgende Bestimmungen: Judo-im-Pott.de erfasst durch Videoaufnahmen die in Abschnitt XIV. erläuterten Daten. Sind diese Daten mit einer wissenschaftlichen Datenerhebung für eine Auswertung zu Forschungszwecken verbunden, so werden sie für einen unbegrenzen Zeitraum gespeichert. Gleiches gilt für Personen- und Leistungsbezogene Daten, welche auf Fragebögen abgefragt werden. Werden die Videos lediglich für einen Bericht über eine universitäre Forschungs- oder Lehrveranstaltung gebraucht, so werden die entsprechenden Rohaufnahmen nach drei Jahren gelöscht. Die entstandenen Berichte bleiben im Sinne der Zeitgeschichte für einen unbegrenzten Zeitraum bestehen und werden medial verbreitet. Die Verwendung von Rohmaterial und Berichten in weiteren universitären Veranstaltungen wird von Judo-im-Pott.de ausdrücklich und unentgeltlich erlaubt. Diese werden elektronisch an den universitären Veranstalter übermittelt. Hier finden die Datenschutzbestimmungen der Universität Anwendung. Die Datenschutzbestimmungen der Universität finden zum Zeitpunkt der Datenerhebung (i.d.R. der Videoaufnahme) zusammen mit den geltenden Datenschutzbestimmungen von Judo-im-Pott.de additiv Anwendung.“
„XVI. Aufnahmen an Schulen
Bei Aufnahmen von Schulveranstaltungen (abseits der Forschung) handelt es sich um sehr sensible Datenerhebungen. Daher wird Judo-im-Pott.de für die Schule lediglich Berichte in Text- und Videoform zur Verfügung stellen. Die Rohdaten werden spätestens sechs Monate nach der Aufnahme gelöscht. Die Berichte bleiben im Sinne der Zeitgeschichte erhalten. Im Übrigen gelten die Bestimmungen von Abschnitt XIV, im Falle einer Forschungsveranstaltung additiv mit Abschnitt XV.“