NRW: Keine Personenbegrenzung mehr im Kontaktsport
Die aktuelle Fassung der Coronaschutzverordnung mit ihrer Geltung ab dem 1. Oktober 2020 sieht keine Personenbegrenzung im Sport-, Trainings- und Wettkampfbetrieb mehr vor. Wohl aber muss die einfache Rückverfolgung aller anwesenden Personen gewährleistet sein....