NRW: Keine Personenbegrenzung mehr im Kontaktsport

Die aktuelle Fassung der Coronaschutzverordnung mit ihrer Geltung ab dem 1. Oktober 2020 sieht keine Personenbegrenzung im Sport-, Trainings- und Wettkampfbetrieb mehr vor. Wohl aber muss die einfache Rückverfolgung aller anwesenden Personen gewährleistet sein. Hierfür müssen Name, Adresse und Telefonnummer dokumentiert und für vier Wochen aufbewahrt werden. Die Daten müssen nicht erfasst werden, wenn sie dem Veranstalter bereits bekannt sind. Für mehr als 300 Zuschauer muss allerdings ein Hygiene- und Infektionsschutzkonzept vorgelegt werden. Für mehr als 500 bzw. 1000 Zuschauer gelten gesonderte Regelungen. Diese sind beim Land NRW nachzulesen. Für viele Vereine dürfte dies eine massive Erleichterung bedeuten: So können kleine Events, wie interne Turniere oder Prüfungen unter Vorsichtsmaßnahmen wieder stattfinden. Außerdem könnten nun auch große Lehrgänge wieder etwas ungezwungener stattfinden. Private Veranstaltungen dagegen müssen ab 50 Teilnehmern drei Werktage zuvor dem Ordnungsamt gemeldet werden. Feiern außerhalb des privaten Bereiches müssen ebenfalls angemeldet werden, sonst droht ein Bußgeld von 500 Euro. Beides könnte durchaus auf nichtsportliche Vereinsveranstaltungen zutreffen. Diese müssen im Übrigen unter dem geltenden Abstandsgebot durchgeführt werden.

Die Verordnung gilt bis zum 31. Oktober 2020

Quellen:

https://www.nwjv.de/aktuelle-meldungen/article/keine-personenbegrenzungen-mehr-beim-kontaktsport/

CoronaSchVO ab 1. Oktober 2020: https://www.nwjv.de/fileadmin/2020/dokumente/corona/2020-09-30_coronaschvo_ab_01.10.2020_lesefassung_0.pdf

https://www.land.nrw/corona

 

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